5
Dez
2005

Creative Commons Licenses

ccl2Die Creative Commons (CCL) ist eine allgemeinnützige (non-profit) Organisation. Sie veröffentlicht im Internet verschiedene Standard-Lizenzverträge mit deren Hilfe Autoren, Musiker, Programmierer.... ihre Werke für andere User unter bestimmten Bedingungen nutzbar machen können. Unter dem Schlagwort "some rights reserved" kann der jeweilige Urheber selbst entscheiden inwieweit der einzelne User bei der Nutzung des Datenpackets Nutzungsrechte eingeräumt bekommt. Es ist die Möglichkeit das Copyright zum Einen zu wahren und zum Anderen Informationen öffentlich zugänglich zu machen, eben in dem Ausmaß wie der "Copyright-Halter" dies möchte. Creative Commons Lizenzen sind auf beliebige Werke anwendbar. Zudem findet sich eine Abstufung des Freiheitsgrades: Prinzipiell bieten Creative Commons Lizenzen eine Copyrightspannbreite vom völligen Vorbehalt der Rechte ("all rights reserved") bis hin zu Lizenzen, die das Werk in die "Public Domain" stellen ("no right's reserved"). Während einige Industriezweige unter anderem die Musikindustrie versuchen die Verteilung von "copyrighted work" einzuschränken, ergänzt CCL bereits existierende Bemühungen hinsichtlich Online-sharing und collaboration (Zusammenarbeit)(Peer-to-Peer Netzwerke).
"It's a mixture of self-interest and community spirit".
Möchten Autoren nicht auf jegliche Copyright-Rechte verzichten, so bieten sich ihnen vier Lizenz-Modelle:
  1. Attribution: Autoren erlauben die Verteilung, Veröffentlichung, das Kopieren und die Weiterverwendung eines Dokumentes, sofern der Urheber des Dokumentes auch weiterhin angegeben wird.
  2. Noncommercial: Autoren können die kommerzielle Nutzung ihrer Werke ohne Erlaubnis untersagen. (Beispielsweise könnte der Urheber eines bei Flickr ausgestellten Bildes einer Firma X untersagen sein Bild für eigene Werbezwecke zu nutzen.
  3. No derivate works: Ein Autor kann Usern erlauben sein Wek zu kopieren oder zu veröffenrlichen, sofern diese eine wortwörtliche Kopie des Werkes verwenden. Veränderungen am Wortlaut sind nicht zulässig.
  4. Share alike: Alternativ zum zuvor genannten CCL-Typ kann ein Urheber Usern erlauben sein Werk zu verändern, beispielsweise indem dieser den Inhalt eines Texte um zusätzliche Aspekte ergänzt. Jedoch ist der User gzwungen das veränderte Werk unter den Lizensierungsbedingungen zu veröffentlichen, die der ursprüngliche Autor vorgegeben hat. (Bsp.: Eine Firma verändert einen veröffentlichen Musiktrack. Es ist der Firma Y nur dann erlaubt Veränderungen am Musikstück vorzunehmen, sofern diese es unter den Bedingungen des tatsächlichen Urhebers publiziert. Somit ist es nachfolgenden Usern des Dokumentes ebenfalls erlaubt weitere Veränderungen im vorgegebenen Lizensierungsrahmen vorzunehmen.
Hat sich ein Urheber für eine bestimmte Lizenz entschieden, so wird er diese Lizenzbestimmungen auf drei verschiedene Weisen erhalten:
  1. common deed: Kurzversion für Laien, die die Grundzüge der "Juristischen Version" enthält. Diese Form der Lizenzdarbietung ist angebracht, da sich so ein jeder User ein Bild über den Rahmen der rechtlich definierten Nutzung machen kann.
  2. legal code: Langversion, auch "Juristen Version" genannt. Sie ist allein maßgebend und ist auf die nationalen Rechtsgrundlagen von Frankreich, England und Deutschland abgestimmt.
  3. digital code (Metadata): Diese werden im RDF-Format ausgegeben, sodass die Lizenz von den Suchmaschinen erkannt wird. Wenn User ein Werk verwenden bzw. kopieren möchte, können die Metadaten leicht durch die Suche nach den "Creators terms of use" gefunden werden. Die Metadaten ersparen es dem User, sofern er ein Werk wiederverwenden möchte, den Autor zu kontaktieren. Er findet alle rechtlichen Grundlagen auf einen Blick.
Diese Lizenzen sind natürlich nicht für jeden interessant:
Dawn Brown, der Autor des Bestsellers "Das Sakrileg", wird es beispielsweise kaum nötig haben sein Werk mittels einer "Public Licence" online zur Verfügung zu stellen, um so Geld zu generieren oder seinen Bekanntschaftsgrad auszuweiten. Hingegen ist die Methode der Creative Commons Licences für Blogger, Musiker, Künstler... interessant, die bisher relativ unbekannt sind. War der User nach den Regeln des traditionellen Copyright bei Verwendung eines Fremdwerkes gezwungen dem Autor das Werk abzukaufen, so ist es ihm nun erlaubt das Dokument unter bestimmten Bedingungen wiederzuverwenden. Die Vorteile der CCL liegen jedoch nicht ausschließlich auf Seiten der Nutzer. CCl ermöglicht es einem Autor schneller einen hohen Bekanntschaftgrad aufzubauen, da er sien Werk einem breiten Forum unter selbstdefinierten Bedingungen zur Verfügung stellen kann.

"Creative Commons licenses give both the aspiring author, musican and artist, as well as the consumer, a choice they would not otherwise have had."

Einige interessante Links:
http://www.ReelMediaInternational.com
http://www.flickr.com
http://www.PanAmVideo.com
Das größte Projekt unter CCL plant derzeit BBC mit der Veröffentlichung eines "Creative Archive"
http://digital-lifestyles.info/display_page.asp?section=cm&id=1254
http://de.wikipedia.org/wiki/Creative_Commons_License
http://search.yahoo.com/cc
http://creativecommons.org/

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